CO₂-Kostenaufteilung 2025: Was Immobilieninvestoren jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), das in Deutschland die Verteilung der CO₂-Abgaben zwischen Vermietern und Mietern bei Wohngebäuden regelt. Für die Immobilienwirtschaft ist das mehr als nur eine rechtliche Änderung – es ist ein Signal für eine neue Phase der Regulierung, die direkte finanzielle Folgen hat. Wer jetzt nicht handelt, könnte auf unnötigen Mehrkosten sitzen bleiben.
Die Grundlagen: Was genau regelt das Gesetz?
Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel: energetisch schlechte Gebäude sollen zügig saniert werden. Dafür wird ein zehnstufiges Modell genutzt, das die CO₂-Kosten auf Basis der Energieeffizienz des Gebäudes verteilt. Je mehr CO₂ ein Gebäude verursacht, desto höher der Anteil, den der Vermieter tragen muss – bis zu 90 %. Energieeffiziente Gebäude können hingegen vollständig auf die Mieter umlegen. Klingt fair? Aus Sicht des Gesetzgebers: ja. Für Investoren bedeutet das: Wer saniert, spart.
Praxisbeispiele: So sieht die CO₂-Kostenaufteilung konkret aus
Beispiel 1: Teilmodernisierte Altbauwohnung (Energieeffizienzklasse E)
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Baujahr: 1975
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Wohnfläche: 80 m²
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Heizenergiebedarf: 130 kWh/m²
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Durchschnittliche Miete: 12 €/m²
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CO₂-Kostenaufteilung: 50/50 zwischen Mieter und Vermieter
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Monatlicher CO₂-Aufschlag: ca. 60 € (30 € für den Vermieter)
Fazit: Mittelfristig modernisieren lohnt sich, um Kostenanteil zu senken.
Beispiel 2: Neubau mit Wärmepumpe (Energieeffizienzklasse A+)
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Baujahr: 2023
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Wohnfläche: 100 m²
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Heizenergiebedarf: 40 kWh/m²
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Durchschnittliche Miete: 16 €/m²
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CO₂-Kostenanteil: 100 % Mieter trägt die Kosten
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Monatlicher CO₂-Aufschlag: praktisch 0 €
Fazit & Empfehlung für Investoren
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz macht klar: Der energetische Zustand einer Immobilie hat direkten Einfluss auf die laufenden Kosten und damit auch auf die Rendite. Wer heute in unsanierte oder ineffiziente Objekte investiert, muss sich auf steigende Belastungen einstellen – nicht nur durch höhere CO₂-Kosten, sondern auch durch sinkende Attraktivität für Mieter und Käufer. Investoren, die hingegen frühzeitig auf energetische Sanierung oder den Erwerb moderner, effizienter Neubauten setzen, sichern sich nicht nur langfristige Kostenvorteile, sondern stärken auch die Zukunftsfähigkeit und den Marktwert ihrer Immobilien.
Unsere klare Empfehlung:
Setzen Sie bei neuen Investments bevorzugt auf energieeffiziente Neubauten (Klasse A+ oder besser). Diese Objekte verursachen kaum CO₂-Kosten, sind bei Mietern hoch im Kurs und lassen sich – auch in einem anspruchsvolleren Marktumfeld – stabil und profitabel vermieten oder verkaufen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufteilung-co2-kosten-2043728