Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Deutschland legt das GwG fest, wer als Verpflichteter gilt und welche Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen sind. Zu den Verpflichteten gehören auch Immobilienmakler gemäß §2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, da sie in ihren Tätigkeiten potenziell von Geldwäsche betroffen sein können.

Eine der grundlegenden Anforderungen des Geldwäschegesetzes an Immobilienmakler ist die Identifizierung ihrer Kunden, mit denen sie eine Geschäftsbeziehung eingehen. Dies betrifft insbesondere den Kauf oder Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Mietverträgen, bei denen die Kaltmiete die Grenze von 10.000 EUR übersteigt. Die Identifizierung der Kunden erfolgt durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, das vom Immobilienmakler dokumentiert und überprüft werden muss.

Für natürliche Personen sind dabei bestimmte Daten wie Name, Anschrift, Ausweis- oder Passnummer, Geburtsname und -datum, Nationalität und ausstellende Behörde des Ausweisdokuments relevant. Der Immobilienmakler ist verpflichtet, eine vollständige Ausweiskopie anzufertigen und aufzubewahren.

Im Falle von juristischen Personen sind zusätzlich zur Identifizierung der Firma und des Sitzes auch Angaben wie die Rechtsform, die Registernummer sowie die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Diese Informationen müssen durch einen Auszug aus einem amtlichen Register oder Verzeichnis überprüft werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu identifizieren, um Transparenz über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu gewährleisten.

Das Geldwäschegesetz legt zudem fest, dass Immobilienmakler bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entsprechende Verdachtsmeldungen an die zuständigen Behörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), erstatten müssen. Diese Meldepflicht dient der frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten.

Insgesamt trägt das Geldwäschegesetz dazu bei, die Integrität des Finanzsystems zu schützen und die finanziellen Aktivitäten vor krimineller Ausnutzung zu sichern. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können Immobilienmakler einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten und so zur Sicherheit des gesamten Finanzsystems beitragen.

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